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BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 6/70 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine formgültige Bürgschaftserklärung von Eheleuten - Bindung an eine Erklärung durch Unterschrift - Objektiver Erklärungswert als Ausgangspunkt für die Auslegung von Willenserklärungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60
Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den …
Auszug aus BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 6/70
Bei der Auslegung derartiger Willenserklärungen - so hat der Senat in den beiden vorgenannten Entscheidungen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 36, 30, 33) [BGH 05.10.1961 - VII ZR 207/60] ausgeführt - sei auch dann vom objektiven Erklärungswert auszugehen, wenn in Frage stehe, ob der Erklärende eine Erklärung im eigenen oder im fremden Namen abgegeben oder nur bei der Erklärung eines anderen mitgewirkt habe. - BGH, 20.05.1970 - VIII ZR 54/69
Eine formgerechte Bürgschaftserklärung - Auslegung einer Erklärung als …
Auszug aus BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 6/70
Der Senat hat sich bereits in zwei Urteilen vom 20. Mai 1970 (VIII ZR 54/69 = WM 1970, 816 und VIII ZR 192/69), auf die wegen der Einzelheiten verwiesen wird, mit völlig gleichlautenden, gegenüber zwei anderen Grundstückskäufern abgegebenen derartigen "Bürgschaftserklärungen" und ihrer Auslegung durch das Berufungsgericht befaßt. - BGH, 20.05.1970 - VIII ZR 192/69
Gebundenheit an die unterzeichnete Erklärung einer Bürgschaft trotz fehlenden …
Auszug aus BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 6/70
Der Senat hat sich bereits in zwei Urteilen vom 20. Mai 1970 (VIII ZR 54/69 = WM 1970, 816 und VIII ZR 192/69), auf die wegen der Einzelheiten verwiesen wird, mit völlig gleichlautenden, gegenüber zwei anderen Grundstückskäufern abgegebenen derartigen "Bürgschaftserklärungen" und ihrer Auslegung durch das Berufungsgericht befaßt.